1. Rahmenbedingungen

Die Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 SGB VIII, das das Kind/ den Jugendlichen durch Beratung und Begleitung in Form einer ambulanten Hilfe bei Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen durch soziales Lernen fördern soll. Bevor das Kind/ der Jugendliche in eine bestehende Gruppe integriert wird, stellt eine pädagogische Fachkraft von Sprungtuch gGmbH im Einzelkontakt fest, ob das Kind/ der Jugendliche in die bestehende Gruppe passt.

Die altersentsprechenden pädagogischen Konzepte für die Soziale Gruppenarbeit wurden von Sprungtuch gGmbH entwickelt und werden, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2000 gemeinsam umgesetzt, evaluiert und verändert.

2. Ziele

Die Ziele in der Sozialen Gruppenarbeit werden für jedes Kind/ jeden Jugendlichen individuell festgelegt. Leitziel der Hilfe ist es dabei, alle Faktoren zu fördern, die eine Integration des Kindes/ des Jugendlichen in den gesellschaftlichen Kontext ermöglichen. Dabei unterstützen die pädagogischen Fachkräfte von Sprungtuch gGmbH Kinder und Jugendliche in ihren Familien/ Lebensgemeinschaften. Die Erziehungsberechtigten  bleiben dabei in ihrer Verantwortung als Eltern und sind gleichberechtigte Partner im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit.

Sprungtuch gGmbH arbeitet mit seinen Hilfsangeboten gezielt am Aufbau von sozialen und persönlichen Kompetenzen, welche das Kind/ den Jugendlichen befähigen, sich in seiner Umgebung angemessen zu verhalten, eigene Stärken zu entdecken und gezielt an seinen Themen zu arbeiten. Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund:

  • Förderung von Sozialkompetenzen in einer Peer-Gruppe
  • Reflexion bzw. Feedback von Gleichaltrigen annehmen und geben können
  • Auseinandersetzung mit Konflikten
  • Klärung von Zukunftsperspektiven und persönlichen Zielen
  • Bewusstmachung der eigenen Stärken und Schwächen
  • der Umgang mit Regeln und Grenzen
  • Auseinandersetzung mit dem Konsum von Suchtmitteln
  • Kennenlernen von sportlichen Aktivitäten, z.B. aus dem Bereich der Erlebnispädagogik
  • Förderung von Selbstreflexion und dem Umgang mit Kritik
  • Bearbeitung von belastenden familiären Situationen
  • Hilfe für Eltern bei Erziehungsfragen
  • Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive
  • Unterstützung beim Umgang mit Institutionen

Schwerpunkte werden individuell nach dem jeweiligen Hilfeplan zwischen Jugendamt, Hilfesuchenden und der pädagogischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH verständigt.

3. Umsetzung

Arbeitsgrundlage der Sozialen Gruppenarbeit ist der Hilfeplan, der gemeinsam mit dem Kind/ dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigen, dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und von der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH erstellt wird.

1. Vorbereitungsgespräch zwischen dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH. Anschließend lädt der Mitarbeiter des Jugendamtes die Familie schriftlich zu einem gemeinsamen Erstgespräch ein.

2. Erstgespräch zwischen dem Kind/ dem Jugendlichen und dessen Erziehungsberechtigen sowie dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH. Auf der Grundlage der persönlichen Themen und Ziele des Kindes/ des Jugendlichen wird, in gegenseitigem Einverständnis, ein (vorläufiger) Hilfeplan erstellt.

3. Netzwerkarbeit: Bei Bedarf wird die pädagogische Fachkraft von Sprungtuch gGmbH, gemeinsam mit dem Kind/ dem Jugendlichen und/ oder mit den Erziehungsberechtigten, zu allen Ansprechpartnern bei Institutionen, Behörden, Ärzten, Schule etc. Kontakt aufnehmen und bei Bedarf in regelmäßigem Austausch mit diesen stehen.

4. Zwischengespräch mit dem Kind/ dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten, dem Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH nach ca. 2 Monaten. Überprüfung des Entwicklungsprozesses des Kindes/ des Jugendlichen, des Ist-Standes der Zielerreichung sowie der Vertrauensbasis zwischen den Antragstellern und der pädagogischen Fachkraft. Grundlage des Gesprächs ist ein von der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH vorab angefertigter Sachstandsbericht. Hilfeplangespräche finden danach ca. jedes halbe Jahr statt, in denen die Ziele überprüft werden und gegebenenfalls verändert oder neue Ziele hinzugefügt werden.

5. Abschlussgespräch mit dem Kind/ dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten sowie dem Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH. Im Abschlussgespräch kann z.B. auch über weiterführende Hilfen für das Kind/ den Jugendlichen gesprochen werden.

4. Evaluation / Qualitätskontrolle

Neben der Beratung, Begleitung und Unterstützung des Kindes/ des Jugendlichen im Umgang mit persönlichen und sozialen Themen gehört es zu den Aufgaben der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH, dem Kind/ dem Jugendlichen ein regelmäßiges Feedback über seinen Entwicklungsprozess zu geben. Hierfür fertigt die pädagogische Fachkraft von Sprungtuch gGmbH in festgelegten Abständen Sachstandsberichte an, die sie mit der Familie und dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes bespricht. Die Sachstandsberichte orientieren sich hierbei an den Leit- und Handlungszielen des Hilfeplans und beschreiben den Ist-Stand der Umsetzung sowie Veränderungen bzw. mögliche Krisen. Im Falle einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII wird bei Sprungtuch gGmbH nach den Verfahrenswegen, die mit den Jugendämtern des Rhein-Sieg-Kreises vereinbart wurden, vorgegangen.