1. Rahmenbedingungen

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 SGB VIII i. V. m. § 30 SGB VIII, das den Antragstellern durch Beratung und Begleitung in Form einer ambulanten Hilfe bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen und, unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie, die Selbstständigkeit des Kindes/ des Jugendlichen fördern soll.

Das Konzept für die Erziehungsbeistandschaft wurde von Sprungtuch gGmbH entwickelt und wird, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2002 gemeinsam umgesetzt, evaluiert und verändert.

2. Ziele

Die Ziele der Erziehungsbeistandschaft werden für jedes Kind/ jeden Jugendlichen individuell festgelegt. Leitziel der Hilfe ist es dabei, alle Faktoren zu fördern, die eine Integration des Kindes/ des Jugendlichen in den gesellschaftlichen Kontext ermöglichen. Dabei  unterstützt Sprungtuch gGmbH Kinder und Jugendliche in ihren Familien/ Lebensgemeinschaften. Die Erziehungsberechtigten bleiben dabei in ihrer Verantwortung und sind gleichberechtigte Partner im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft.

Die pädagogischen Fachkräfte von Sprungtuch gGmbH arbeiten gezielt am Aufbau von sozialen und persönlichen Kompetenzen des Kindes/ des Jugendlichen, welche es/ ihn befähigen, sich in seiner Umgebung angemessen zu verhalten, eigene Stärken zu entdecken und gezielt an seinen Themen zu arbeiten. Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund:

  • Klärung von Zukunftsperspektiven und persönlichen Zielen
  • Bewusstmachung der eigenen Stärken und Schwächen
  • Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive
  • der Umgang mit Regeln und Grenzen
  • Auseinandersetzung mit dem Konsum von Suchtmitteln
  • Kennenlernen von sportlichen Aktivitäten, z.B. aus dem Bereich der Erlebnispädagogik
  • Förderung von Selbstreflexion und dem Umgang mit Kritik
  • Bearbeitung von belastenden familiären Situationen
  • Hilfe für Eltern bei Erziehungsfragen
  • Förderung von Sozialkompetenzen in einer Peer-Gruppe
  • Unterstützung beim Umgang mit Institutionen

Schwerpunkte werden individuell nach dem jeweiligen Hilfeplan zwischen Jugendamt, Hilfesuchenden und der Fachkraft von Sprungtuch gGmbH verständigt.

3. Umsetzung

Arbeitsgrundlage der Erziehungsbeistandschaft ist der Hilfeplan, der gemeinsam mit dem Kind/ dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigen, dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH erstellt wird.

1. Vorbereitungsgespräch zwischen dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH. Anschließend lädt der Mitarbeiter des Jugendamtes die Familie schriftlich zu einem gemeinsamen Erstgespräch ein.

2. Erstgespräch zwischen dem Kind/ dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigen, dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH. Auf der Grundlage der persönlichen Themen und Ziele des Kindes/ des Jugendlichen wird, in gegenseitigem Einverständnis, ein (vorläufiger) Hilfeplan erstellt.

3. Netzwerkarbeit: Bei Bedarf wird die pädagogische Fachkraft von Sprungtuch gGmbH, gemeinsam mit dem Kind/ dem Jugendlichen und/ oder mit den Erziehungsberechtigten, zu allen Ansprechpartnern bei Institutionen, Behörden, Ärzten, Schule etc. Kontakt aufnehmen und bei Bedarf in regelmäßigem Austausch mit diesen stehen.

4. Zwischengespräch mit dem Kind/ dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten sowie dem Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH nach ca. 2 Monaten. Überprüfung des Entwicklungsprozesses des Kindes/ des Jugendlichen, des Ist-Standes der Zielerreichung sowie der Vertrauensbasis zwischen den Antragstellern und der pädagogischen Fachkraft. Grundlage des Gesprächs ist ein von der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH vorab angefertigter Sachstandsbericht. Weitere Hilfeplangespräche finden danach ca. jedes halbe Jahr statt. Hierbei werden die Ziele überprüft, gegebenenfalls verändert oder neue Ziele hinzugefügt.

5. Abschlussgespräch mit dem Kind/ dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten sowie dem Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH. Im Abschlussgespräch kann z.B. auch über weiterführende Hilfen für das Kind/ den Jugendlichen gesprochen werden.

4. Evaluation / Qualitätskontrolle

Neben der Beratung, Begleitung und Unterstützung des Kindes/ des Jugendlichen im Umgang mit persönlichen und sozialen Themen gehört es zu den Aufgaben der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH, dem Kind/ dem Jugendlichen ein regelmäßiges Feedback über seinen Entwicklungsprozess zu geben. Hierfür fertigt die pädagogische Fachkraft von Sprungtuch gGmbH in festgelegten Abständen Sachstandsberichte an, die sie mit der Familie und dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes bespricht. Die Sachstandsberichte orientieren sich hierbei an den Leit- und Handlungszielen des Hilfeplans und beschreiben den Ist-Stand der Umsetzung sowie Veränderungen bzw. mögliche Krisen. Im Falle einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII wird bei Sprungtuch gGmbH nach den Verfahrenswegen, die mit den Jugendämtern des Rhein-Sieg-Kreises vereinbart wurden, vorgegangen.