3. Umsetzung
Arbeitsgrundlage der Erziehungsbeistandschaft ist der Hilfeplan, der gemeinsam mit dem Kind/ dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigen, dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH erstellt wird.
1. Vorbereitungsgespräch zwischen dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH. Anschließend lädt der Mitarbeiter des Jugendamtes die Familie schriftlich zu einem gemeinsamen Erstgespräch ein.
2. Erstgespräch zwischen dem Kind/ dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigen, dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH. Auf der Grundlage der persönlichen Themen und Ziele des Kindes/ des Jugendlichen wird, in gegenseitigem Einverständnis, ein (vorläufiger) Hilfeplan erstellt.
3. Netzwerkarbeit: Bei Bedarf wird die pädagogische Fachkraft von Sprungtuch gGmbH, gemeinsam mit dem Kind/ dem Jugendlichen und/ oder mit den Erziehungsberechtigten, zu allen Ansprechpartnern bei Institutionen, Behörden, Ärzten, Schule etc. Kontakt aufnehmen und bei Bedarf in regelmäßigem Austausch mit diesen stehen.
4. Zwischengespräch mit dem Kind/ dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten sowie dem Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH nach ca. 2 Monaten. Überprüfung des Entwicklungsprozesses des Kindes/ des Jugendlichen, des Ist-Standes der Zielerreichung sowie der Vertrauensbasis zwischen den Antragstellern und der pädagogischen Fachkraft. Grundlage des Gesprächs ist ein von der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH vorab angefertigter Sachstandsbericht. Weitere Hilfeplangespräche finden danach ca. jedes halbe Jahr statt. Hierbei werden die Ziele überprüft, gegebenenfalls verändert oder neue Ziele hinzugefügt.
5. Abschlussgespräch mit dem Kind/ dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten sowie dem Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH. Im Abschlussgespräch kann z.B. auch über weiterführende Hilfen für das Kind/ den Jugendlichen gesprochen werden.