1. Rahmenbedingungen

Das Instrument des Clearings ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 SGB VIII, das sowohl den hilfesuchenden Familien (Antragstellern) als auch dem beauftragenden Jugendamt eine detailliertere Information über den tatsächlichen Hilfebedarf der Antragsteller liefern soll. Das Clearing umfasst im Regelfall eine Dauer von 2 – 3 Monaten und wird, je nach Umfang des Klärungsauftrags, von ein bis zwei pädagogischen Fachkräften (Klärungshelfern) von Sprungtuch gGmbH durchgeführt.

Die Vorgehensweise im Rahmen eines Clearings wurde von Sprungtuch gGmbH in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern abgestimmt und seit 2014 gemeinsam umgesetzt, evaluiert und verändert.

2. Ziele

Die Ziele eines Clearings werden mit der jeweiligen Familie, unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten, Themen und Problematiken des jeweiligen Familiensystems, individuell festgelegt.

Am Ende des Clearings ergibt sich eine vertiefte Sicht auf die Situation der Familie sowie die Formulierung von möglichen Leit- und Handlungszielen, die sowohl den Antragstellern als auch dem beauftragenden Jugendamt eine Orientierung über den möglichen Hilfebedarf gibt.

3. Umsetzung

  1. Vorbereitungsgespräch zwischen dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und den pädagogischen Fachkräften (Klärungshelfern) von Sprungtuch gGmbH. Anschließend lädt der Mitarbeiter des Jugendamtes die Antragsteller schriftlich zu einem gemeinsamen Erstgespräch ein.
  2. Erstgespräch zwischen den Antragstellern, dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes und den Klärungshelfern von Sprungtuch gGmbH. Auf der Grundlage der persönlichen Themen und Ziele der Antragsteller wird, in gegenseitigem Einverständnis, ein (vorläufiger) Ablaufplan für das Clearing erstellt.
  3. Netzwerkarbeit/ Situationsklärung: Dabei nehmen die Klärungshelfer von Sprungtuch gGmbH, gemeinsam mit den Antragstellern oder aber in deren Auftrag, zu allen Ansprechpartnern bei Institutionen, Behörden, Schule etc. Kontakt auf, die im Rahmen des Klärungsauftrags zu einem besseren Verständnis der Situation beitragen können. Im Rahmen des Clearings finden darüber hinaus intensive gemeinsame Kontakte oder Einzelgespräche mit allen Beteiligten des familiären Systems statt.
  4. Abschlussgespräch mit den Antragstellern, dem Mitarbeiter des Jugendamtes und den Klärungshelfern von Sprungtuch gGmbH nach ca. 2 – 3 Monaten. Besprechung der Fakten und Hypothesen, die im Verlauf des Clearingprozesses gesammelt werden konnten. Betrachtung der möglichen Leit- und Handlungsziele, die durch die Klärungshelfer formuliert wurden. Formulierung von möglichen Hilfsangeboten des Jugendamtes an die Antragsteller. Grundlage des Gesprächs ist ein durch die Klärungshelfer vorab angefertigter Clearingbericht.

4. Evaluation / Qualitätskontrolle

Neben der Beratung, Begleitung und Unterstützung der Antragsteller und des Jugendamtes während des Klärungsprozesses gehört es zu den Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte von Sprungtuch gGmbH, allen Beteiligten ein regelmäßiges Feedback über den aktuellen Stand des Klärungsprozesses zu geben. Neben dem abschließenden Clearingbericht gehört hierzu der regelmäßige persönliche Austausch zwischen den Klärungshelfern und dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes. Im Falle einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII wird bei Sprungtuch gGmbH nach den Verfahrenswegen, die mit den Jugendämtern des Rhein-Sieg-Kreises vereinbart wurden, vorgegangen.