1. Rahmenbedingungen
Das Sozialkompetenztraining ist ein Angebot für jugendliche Straftäter im Alter von 14 bis 21 Jahren, die vom Gericht zu einem sozialen Trainingskurs verurteilt wurden.
Das Sozialkompetenztraining wird gemeinsam von Mitarbeitern des örtlichen Jugendamtes und pädagogischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH durchgeführt. Die Teilnehmerzahl ist bei diesem Konzept auf 8 – 10 Teilnehmer begrenzt.
Die regelmäßige Teilnahme an allen Veranstaltungstagen ist für alle Teilnehmer Pflicht. Ein Regelverstoß hat eine Abmahnung bzw. den Ausschluss vom Sozialkompetenztraining zur Folge und wird durch das Gericht sanktioniert.
Das Sozialkompetenztraining findet in einem Gruppenraum in der Nähe einer geeigneten Projekt-Umgebung statt, die es den jugendlichen Straftätern ermöglicht, den Treffpunkt des Trainings pünktlich zu erreichen und, nach dem Ende der Abendveranstaltung(en), wieder nach Hause zu kommen.
Für die angemessene Auseinandersetzung der Jugendlichen mit ihrer Straftat ist es notwendig, dass den Kursleitern des Trainings im Vorfeld die Gerichtsurteile sowie weitere, urteilsbegründende Unterlagen zu jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzung für eine Teilnahme am Sozialkompetenztraining ist außerdem, dass die Jugendlichen die deutsche Sprache in Wort und Schrift verstehen und anwenden können.
Das Konzept des Sozialkompetenztrainings von Sprungtuch gGmbH wird seit 2003 gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern der örtlichen Jugendämter geplant, umgesetzt, evaluiert und verändert.