1. Rahmenbedingungen

Die Hilfe für junge Volljährige ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 41 SGB VIII, das den Antragsteller durch Beratung und Begleitung in Form einer ambulanten Hilfe bei seiner Verselbstständigung unterstützen will.

Das Konzept für die Hilfe für junge Volljährige wurde von Sprungtuch gGmbH entwickelt und wird, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2009 gemeinsam umgesetzt, evaluiert und verändert.

2. Ziele

Die Ziele der Hilfe für junge Volljährige werden für jeden Heranwachsenden individuell festgelegt. Leitziel der Hilfe ist es dabei, alle Faktoren zu fördern, die eine Integration des Heranwachsenden in den gesellschaftlichen Kontext ermöglichen und seine Startchancen für ein selbstbestimmtes Leben verbessern. Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund:

  • Bewusstmachung der eigenen Stärken und Schwächen
  • Verantwortungsübernahme für das eigene Leben
  • Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive
  • Auseinandersetzung mit möglichem Suchtmittelkonsum
  • Kontaktaufnahme zu Institutionen wie Berufsschulen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse usw.
  • Klärung der eigenen Wohn- und Lebenssituation
  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Freizeitverhalten
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Peer-Gruppe
  • Umgang mit Geld und ggf. Schuldenberatung

3. Umsetzung

Arbeitsgrundlage der Hilfe für junge Volljährige ist der Hilfeplan, der gemeinsam mit dem Heranwachsenden, dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH erstellt wird.

1. Vorbereitungsgespräch zwischen dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH. Anschließend lädt der Mitarbeiter des Jugendamtes den jungen Heranwachsenden schriftlich zu einem gemeinsamen Erstgespräch ein.

2. Erstgespräch zwischen dem Heranwachsenden, dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH. Auf der Grundlage der persönlichen Themen und Ziele des jungen Heranwachsenden wird, in gegenseitigem Einverständnis, ein (vorläufiger) Hilfeplan erstellt.

3. Netzwerkarbeit: Dabei nimmt die pädagogische Fachkraft von Sprungtuch gGmbH, gemeinsam mit dem Heranwachsenden, zu allen Ansprechpartnern bei Institutionen, Behörden, Arbeitsstellen etc., mit denen der junge Volljährige im Rahmen seiner Verselbstständigung zu tun hat, Kontakt auf.

4. Zwischengespräch mit dem Heranwachsenden, dem Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH nach ca. 2 Monaten. Überprüfung des Entwicklungsprozesses des jungen Volljährigen, des Ist-Standes der Zielerreichung sowie der Vertrauensbasis zwischen dem Heranwachsenden und der pädagogischen Fachkraft. Grundlage für das Gespräch ist ein von der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH vorab angefertigter Sachstandsbericht.

5. Abschlussgespräch mit dem Heranwachsenden, dem Mitarbeiter des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH nach ca. 6 Monaten. Überprüfung des Ist-Standes der Zielerreichung. Während des Abschlussgesprächs kann z.B. auch über weiterführende Hilfen für den jungen Volljährigen gesprochen werden.

4. Evaluation / Qualitätskontrolle

Neben der Beratung, Begleitung und Unterstützung des Heranwachsenden im Umgang mit persönlichen und beruflichen Themen gehört es zu den Aufgaben der pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH, dem Heranwachsenden ein regelmäßiges Feedback über seinen Entwicklungsprozess zu geben. Hierfür fertigt die pädagogische Fachkraft von Sprungtuch gGmbH in festgelegten Abständen Sachstandsberichte an, die sie mit dem Heranwachsenden und dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes bespricht. Die Sachstandsberichte orientieren sich hierbei an den Leit- und Handlungszielen des Hilfeplans und beschreiben den Ist-Stand der Umsetzung sowie Veränderungen bzw. mögliche Krisen.