1. Rahmenbedingungen

Der BTM-Kurs Drogenmissbrauch und Suchtgefahr ist ein Angebot für jugendliche Straftäter, die vom Gericht zu einem themenbezogenen sozialen Trainingskurs verurteilt wurden. Der Kurs richtet sich daher an jugendliche Straftäter im Alter von 16 bis 21 Jahren mit Mehrfachauffälligkeiten in Verbindung mit Drogenkonsum, Dealen und anderen Straftaten.

Der BTM-Kurs wird von zwei pädagogischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH geplant und umgesetzt. Die Teilnehmerzahl ist bei diesem Konzept auf 8 – 10 Teilnehmer begrenzt.

Die regelmäßige Teilnahme an allen Veranstaltungstagen ist für die Kursteilnehmer Pflicht. Ein Regelverstoß hat eine Abmahnung bzw. den Ausschluss vom BTM-Kurs zur Folge und wird durch das Gericht sanktioniert. Die Räumlichkeiten werden durch den Auftraggeber (Jugendamt) zur Verfügung gestellt.

Für die angemessene Auseinandersetzung der Jugendlichen mit ihrer Straftat ist es notwendig, dass den Kursleitern des Trainings im Vorfeld die Gerichtsurteile sowie die urteilsbegründenden Unterlagen zu jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für eine Teilnahme am BTM-Kurs ist außerdem, dass die Jugendlichen die deutsche Sprache in Wort und Schrift verstehen und anwenden können.

Das Konzept des BTM-Kurses der Sprungtuch gGmbH wird seit 2015 gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern der örtlichen Jugendämter geplant, umgesetzt, evaluiert und verändert.

2. Ziele

Auseinandersetzung mit Risikofaktoren

  • Auseinandersetzung der Jugendlichen mit dem eigenen Drogenkonsumverhalten
  • Auseinandersetzung der Jugendlichen mit den persönlichen Folgen, die ein Drogenkonsumverhalten haben kann
  • Auseinandersetzung der Jugendlichen mit den möglichen Konsequenzen, die ein Drogenkonsumverhalten in der beruflichen Situation haben kann
  • Besprechung der Entstehung und des Verlaufs einer „Suchtkarriere“ anhand der eigenen Biografien der Jugendlichen
  • Auseinandersetzung der Jugendlichen mit der eigenen Straftat vor dem Hintergrund der eigenen Drogenkonsumbiografie
  • Reflexion der Jugendlichen zu der eigenen Risikokompetenz

Förderung von Schutzfaktoren

  • Informationsaustausch über die Wirkung der relevanten Suchtmittel der Zielgruppe
  • Besprechung der aktuellen Bewertung von Drogenkonsum im Zivil- und Strafrecht
  • Auseinandersetzung der Jugendlichen mit dem eigenen Verhalten im Umgang mit Risikofaktoren und Entwicklung einer möglichen Motivationen für eine Verhaltensänderung
  • Reflexion zu Kompetenzen, die den einzelnen Teilnehmer vor einem Drogenkonsumverhalten bzw. einer Sucht in Zukunft schützen können
  • Information und Beratung der Jugendlichen über weiterführende Hilfsangebote und die entsprechenden Hilfesysteme

3. Umsetzung

  • Persönliche Anmeldung des Teilnehmers im Jugendamt
  • 2 Kurstermine (Gruppenangebot), je Termin 3 Stunden
  • 1 Kurstermin (Einzeltermine), je Teilnehmer 1 Stunde
  • Rückmeldung an den ASD-Mitarbeiter des Jugendamtes durch die Kursleitung

4. Evaluation / Qualitätskontrolle

Nach Beendigung des BTM-Kurses findet eine Auswertung der Maßnahme statt. Die hierbei gewonnen Ergebnisse und Erkenntnisse werden dem kursbegleitenden Mitarbeiter des ASD sowie der Leitung des Jugendamtes mitgeteilt. Nach ca. 6 Monaten sollte überprüft werden, ob ein Teilnehmer des BTM-Kurses erneut straffällig geworden ist.

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