1. Rahmenbedingungen

Die Familienberatung/ Familientherapie ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 Absatz 3 SGB VIII, das den Antragsteller durch Beratung und Begleitung in Form einer ambulanten Hilfe fördern soll.

Das Konzept für die Familienberatung/ Familientherapie wurde von Sprungtuch gGmbH entwickelt und wird, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2011 gemeinsam umgesetzt, evaluiert und verändert.

2. Ziele

Die Ziele der Familienberatung/ Familientherapie werden für jede Familie individuell festgelegt. Sprungtuch gGmbH versteht diese Hilfe als eine systemische Beratung, Begleitung und Unterstützung von Familien oder einzelnen Familienmitgliedern, die eine bestehende Krise aus eigener Kraft bisher nicht lösen konnten. Probleme werden von Sprungtuch gGmbH in diesem Kontext zunächst als Auswirkung eines kreativen Lösungsversuchs der beteiligten Personen gesehen. Probleme werden damit immer als Teil eines Beziehungssystems verstanden und nicht einem einzigen auffälligen Familienmitglied (Symptomträger) zugeordnet. Die therapeutische/ beratende Arbeit schließt in der Regel den Symptomträger, sein Familiensystem und die neben- und übergeordneten sozialen Systeme mit ein. Ziel der Beratungsarbeit von Sprungtuch gGmbH ist es, die Familie darin zu unterstützen, die aktuelle Krise mit eigenen Ressourcen selbständig zu klären, so dass sie zukünftige Probleme aus eigener Kraft lösen kann. Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund:

  • Bearbeitung von belastenden familiären Situationen
  • Bearbeitung der Familiengeschichte
  • Reflexion der eigenen Rolle und Aufgaben als Eltern
  • Unterstützung der Eltern bei Erziehungsfragen
  • Förderung von Selbstreflexion und dem Umgang mit Kritik
  • Reflexion von familiären und sozialen Regeln und Grenzen
  • Klärung von Zukunftsperspektiven und persönlichen Zielen
  • Bewusstmachung der eigenen Stärken und Schwächen
  • Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive
  • Bei Bedarf Auseinandersetzung mit dem Konsum von Suchtmitteln
  • Bei Bedarf Kennenlernen von sportlichen Aktivitäten, z.B. aus dem Bereich der Erlebnispädagogik
  • Unterstützung beim Umgang mit Institutionen

Schwerpunkte werden individuell nach dem jeweiligen Hilfeplan zwischen Jugendamt, Hilfesuchenden und den therapeutischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH verständigt.

3. Umsetzung

Arbeitsgrundlage der Familienberatung/ Familientherapie ist der Hilfeplan, der gemeinsam mit der Familie, dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und den therapeutischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH erstellt wird.

1. Vorbereitungsgespräch zwischen dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und den therapeutischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH. Anschließend lädt der Mitarbeiter die Familie schriftlich zu einem gemeinsamen Erstgespräch ein.

2. Erstgespräch zwischen der Familie, dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes und den therapeutischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH. Auf der Grundlage der persönlichen Themen und Ziele der Familie wird, in gegenseitigem Einverständnis, ein (vorläufiger) Hilfeplan erstellt.

3. Netzwerkarbeit: Bei Bedarf werden die therapeutischen Fachkräfte von Sprungtuch gGmbH gemeinsam mit der Familie zu allen Ansprechpartnern bei Institutionen, Behörden, Ärzten, Schule etc. Kontakt aufnehmen und bei Bedarf in regelmäßigem Austausch mit diesen stehen.

4. Zwischengespräch mit der Familie, dem Mitarbeiter des Jugendamtes und den therapeutischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH nach ca. 2 Monaten. Überprüfung des Entwicklungsprozesses im Familiensystem, des Ist-Standes der Zielerreichung sowie der Vertrauensbasis zwischen der Familie und den therapeutischen Fachkräften. Grundlage des Gesprächs ist ein von den therapeutischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH vorab erstellter Sachstandsbericht. Hilfeplangespräche finden danach ca. jedes halbe Jahr statt. Hierbei werden die Ziele überprüft, gegebenenfalls verändert oder neue Ziele hinzugefügt.

5. Abschlussgespräch mit der Familie, dem Mitarbeiter des Jugendamtes und  den therapeutischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH. Im Abschlussgespräch kann z.B. auch über weiterführende Hilfen gesprochen werden.

4. Evaluation / Qualitätskontrolle

Neben der Beratung, Begleitung und Unterstützung der Familie im Umgang mit persönlichen und sozialen Themen gehört es zu den Aufgaben der therapeutischen Fachkräfte von Sprungtuch gGmbH, den Familienmitgliedern ein regelmäßiges Feedback über den persönlichen und familiären Entwicklungsprozess zu geben. Hierfür fertigen die therapeutischen Fachkräfte in festgelegten Abständen Sachstandsberichte an, die sie mit der Familie und dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes besprechen. Die Sachstandsberichte orientieren sich hierbei an den Leit- und Handlungszielen des Hilfeplans und beschreiben den Ist-Stand der Umsetzung sowie Veränderungen bzw. mögliche Krisen. Im Falle einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII wird bei Sprungtuch gGmbH nach den Verfahrenswegen, die mit den Jugendämtern des Rhein-Sieg-Kreises vereinbart wurden, vorgegangen.