1. Rahmenbedingungen

Die Betreuungsweisung ist eine richterliche Auflage gemäß § 10 JGG i. V. m. § 30 SGB VIII bzw. § 41 SGB VIII, bei der ein jugendlicher oder junger volljähriger Straftäter für einen bestimmten Zeitraum der Betreuung und Aufsicht eines Betreuungshelfers unterstellt wird.

Grundlage der Betreuungsweisung ist zum einen das Gerichtsurteil und zum anderen die Motivation des jugendlichen/ jungen volljährigen Straftäters, gemeinsam mit dem Betreuungshelfer an seinen persönlichen Zielen zu arbeiten, die ihm ein zukünftig straffreies Leben ermöglichen. Der Betreuungshelfer hat damit eine Doppelfunktion: Er ist einerseits Kontrollinstanz für Auflagen und Weisungen aus dem Gerichtsurteil und andererseits eine mögliche Vertrauensperson, die den Jugendlichen/ jungen Volljährigen bei seiner Lebensplanung begleitet.

Das Konzept für die Betreuungsweisung wurde von Sprungtuch gGmbH entwickelt und wird, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2009 gemeinsam umgesetzt, evaluiert und verändert.

2. Ziele

Die Ziele der Betreuungsweisung werden, entsprechend des richterlichen Urteils, für jeden jugendlichen/ jungen volljährigen Straftäter individuell festgelegt. Da es sich bei den Jugendlichen/ jungen Volljährigen in der Regel um Mehrfachstraftäter handelt, die von einem Freiheitsentzug bedroht sind, steht im Vordergrund der Betreuungsweisung, dass der Betreute alle Auflagen erfüllt und keine weiteren Straftaten begeht.

Leitzielziel der Betreuungsweisung ist es daher, alle Faktoren zu fördern, die eine Reintegration des Betreuten in den gesellschaftlichen Kontext ermöglicht und seine Startchancen für ein selbstbestimmtes, straffreies Leben verbessern. Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund:

  • Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen der Straftaten
  • Bewusstmachung der eigenen Stärken und Schwächen
  • Verantwortungsübernahme für das eigene Leben
  • Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive
  • Auseinandersetzung mit möglichem Suchtverhalten
  • Regelmäßige Kontaktaufnahme zu wichtigen Institutionen wie Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Arbeitsamt, Drogenberatung etc.
  • Klärung der eigenen Wohn- und Familiensituation
  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Freizeitverhalten
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Peer-Gruppe
  • Umgang mit Geld und ggf. Schuldenberatung

3. Umsetzung

Arbeitsgrundlage der Betreuungsweisung ist der Hilfeplan, der gemeinsam mit dem jugendlichen / jungen volljährigen Straftäter, dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und dem Betreuungshelfer von Sprungtuch gGmbH, vor dem Hintergrund der richterlichen Auflagen, erstellt wird.

  1. Vorbereitungsgespräch zwischen dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und dem Betreuungshelfer von Sprungtuch gGmbH. Anschließend lädt der Mitarbeiter des Jugendamtes den Jugendlichen/ jungen Volljährigen schriftlich zu einem gemeinsamen Erstgespräch ein.
  2. Erstgespräch zwischen dem jugendlichen / jungen volljährigen Straftäter, dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes und dem Betreuungshelfer von Sprungtuch gGmbH. Auf der Grundlage des richterlichen Urteils und der damit verbundenen Auflagen und Weisungen wird, in gegenseitigem Einverständnis, ein (vorläufiger) Hilfeplan erstellt.
  3. Netzwerkarbeit: Dabei nimmt der Betreuungshelfer von Sprungtuch gGmbH zu allen Ansprechpartnern bei Behörden, Arbeitsstellen etc., mit denen der Jugendliche/ junge Volljährige im Rahmen der Betreuungsweisung zu tun hat, Kontakt auf.
  4. Zwischengespräch mit dem Jugendlichen/ jungen Volljährigen, dem Mitarbeiter des Jugendamtes und dem Betreuungshelfer von Sprungtuch gGmbH nach ca. 2 Monaten, in dem der Ist-Standes der Zielerreichung überprüft wird. Grundlage des Gesprächs ist ein von dem Betreuungshelfer von Sprungtuch gGmbH vorab angefertigter Sachstandsbericht. Zusätzlich findet noch ein Gespräch mit dem zuständigen Richter statt.
  5. Abschlussgespräch mit dem Jugendlichen/ jungen Volljährigen, dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes und dem Richter zum Ende der Betreuungsweisung. Während des Abschlussgesprächs kann z.B. auch über weiterführende Hilfen für den Jugendlichen/ jungen Volljährigen gesprochen werden.

4. Evaluation / Qualitätskontrolle

Neben der Koordination und Vernetzung der Hilfs- und Sanktionssysteme gehört es zu den Aufgaben des Betreuungshelfers von Sprungtuch gGmbH sowohl dem Netzwerk als auch dem Jugendlichen/ jungen Volljährigen ein regelmäßiges Feedback über den Ist-Stand des Entwicklungsprozesses zu geben. Hierfür fertigt der Betreuungshelfer von Sprungtuch gGmbH in festgelegten Abständen Sachstandsberichte an, die er dem Jugendlichen (dessen Eltern)/ jungen Volljährigen, dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes, dem Bewährungshelfer und dem Richter vorlegt und mit den Beteiligten bespricht. Die Sachstandsberichte orientieren sich hierbei an den Leit- und Handlungszielen des Hilfeplans und beschreiben den Ist-Stand der Umsetzung sowie Veränderungen bzw. mögliche Krisen.