Im Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII wird bei Sprungtuch gGmbH nach den gesetzlichen Vorgaben für den Kinderschutz und den Verfahrenswegen und Qualitätsstandards, die mit den Jugendämtern des Rhein-Sieg-Kreises vereinbart wurden, vorgegangen (siehe hierzu auch unsere Leistungsvereinbarung). Hierbei entscheiden die pädagogischen Fachkräfte von Sprungtuch gGmbH nach einer internen, standardisierten Gefährdungsprüfung Kindeswohl unter Einbeziehung einer Kinderschutzfachkraft, welche Informationen im Rahmen des Prüfungsergebnisses an das Jugendamt weitergegeben werden (müssen).
Sprungtuch gGmbH arbeitet aus Gründen der Kontinuität des Hilfeprozesses und der Qualitätssicherung in allen Hilfen mit dem Backup-Prinzip. D.h. jede ambulante Hilfe wird grundsätzlich von 2 pädagogischen Fachkräften begleitet, wobei eine fallführende Fachkraft den Hilfeprozess koordiniert und umsetzt und der Backup in Beratungs- und Krisensituationen zur Verfügung steht. In Urlaubs- und Krankheitssituationen sowie für die kollegiale Beratung und die Gefährdungsprüfung Kindeswohl steht der Backup ebenfalls zur Verfügung.
Arbeitsgrundlage/ Arbeitsauftrag jeder ambulanten Hilfe ist der Hilfeplan, der gemeinsam mit der hilfesuchenden Person/ dem hilfesuchenden Familiensystem, dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und den pädagogischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH im Startgespräch formuliert wird.
Der begleitete Umgang ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII in Verbindung mit §
1684 BGB und § 1685 BGB, das den Umgangsberechtigten in belasteten Situationen die Aufrechterhaltung
des Kontaktes zuverlässig ermöglicht.
Der begleitete Umgang wird im Regelfall vom Familiengericht angeordnet, wenn die Beteiligten nicht
in der Lage sind, Vereinbarungen untereinander zu treffen, wenn der Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung durch Umgangsberechtigte besteht oder Umgangssuchende psychisch krank oder
drogenabhängig sind. Auch im Falle eines Erstkontaktes z.B. mit einem leiblichen Elternteil kann ein
begleiteter Umgang sinnvoll sein. Ein begleiteter Umgang kann außerhalb einer richterlichen
Anordnung auch durch die Umgangsberechtigten beim Jugendamt beantragt werden oder zwischen
Sorgeberechtigten und Umgangssuchenden selber geregelt werden.
Das Konzept für die Umgangsbegleitung wurde von Sprungtuch gGmbH für die Jugendhilfe entwickelt und wird, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2014 gemeinsam umgesetzt, evaluiert und verändert.
Eine ausführliche Konzeption zu den begleiteten Umgängen von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Das Instrument des Clearings ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 SGB VIII, das sowohl den hilfesuchenden Familien als auch dem beauftragenden Jugendamt eine detailliertere Information über den tatsächlichen Hilfebedarf des Antragstellers liefern soll. Zugleich ist es aber auch ein Instrument im Zwangskontext des § 8a SGB VIII, das den Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung prüfen soll. Das Clearing von Sprungtuch gGmbH umfasst im Regelfall eine Dauer von 2-3 Monaten und wird von zwei pädagogischen Fachkräften begleitet.
Die Vorgehensweise im Rahmen eines Clearings wurde von Sprungtuch gGmbH in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern abgestimmt und seit 2014 gemeinsam umgesetzt, überprüft und, bedarfs- und praxisorientiert, verändert.
Eine ausführliche Konzeption zu dem Clearing von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Die Einzelfallhilfe/ Erziehungsbeistand ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 in Verbindung mit § 30 und § 35 SGB VIII, das den Antragsteller, durch Beratung und Begleitung in Form einer ambulanten Hilfe, bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und Entwicklungsaufgaben, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine soziale Integration und Selbständigkeit fördern soll.
Das Konzept für die Einzelfallhilfe/ Erziehungsbeistand wurde von Sprungtuch gGmbH für die Jugendhilfe entwickelt und wird, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2002 gemeinsam umgesetzt, überprüft und, bedarfs- und praxisorientiert, verändert.
Eine ausführliche Konzeption zu der Einzelfallhilfe/ Erziehungsbeistandschaft von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Die Familienberatung/ Familientherapie ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 in Verbindung mit § 28 und § 31 SGB VIII, das den hilfesuchenden Familien durch systemische Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung von Familienkonflikten/- krisen und/ oder Erziehungsfragen helfen soll.
Die Vorgehensweise im Rahmen einer Familienberatung/ Familientherapie wurde von Sprungtuch gGmbH in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern abgestimmt und seit 2012 gemeinsam umgesetzt, überprüft und, bedarfs- und praxisorientiert, verändert.
Eine ausführliche Konzeption zu der Familienberatung/ -therapie von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Die Hilfe für junge Volljährige ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 in Verbindung mit § 41 SGB VIII, das den Antragsteller, durch Beratung und Begleitung in Form einer ambulanten Hilfe, bei der Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenständigen Lebensführung, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und des schulischen/ beruflichen Kontextes, unterstützen und fördern soll.
Das Konzept für die Hilfe für junge Volljährige wurde von Sprungtuch gGmbH für die Jugendhilfe entwickelt und wird, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2009 gemeinsam umgesetzt, überprüft und, bedarfs- und praxisorientiert, verändert.
Eine ausführliche Konzeption zu der Hilfe für junge Volljährige von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Die Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 29 SGB VIII, das den Antragsteller, durch Beratung und Begleitung in Form einer ambulanten Hilfe, bei Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen durch soziales Lernen fördern soll.
Bevor das Kind/ der Jugendliche in eine bestehende Gruppe integriert wird, wird in der Regel über Einzelkontakte mit der pädagogischen Fachkraft über einen bestimmten Zeitraum festgestellt, ob das Kind/ der Jugendliche tatsächlich in die bestehende Gruppe passt.
Die altersentsprechenden gruppenpädagogischen Konzepte für die Soziale Gruppenarbeit wurden von Sprungtuch gGmbH entwickelt und werden, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2000 gemeinsam umgesetzt, evaluiert und verändert.
Eine ausführliche Konzeption zu der Sozialen Gruppenarbeit von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.