Systemische Pädagogik & Therapie

Kinderschutz - Umgang mit § 8a SGB VIII

Im Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII wird bei Sprungtuch gGmbH nach den gesetzlichen Vorgaben für den Kinderschutz und den Verfahrenswegen und Qualitätsstandards, die mit den Jugendämtern des Rhein-Sieg-Kreises vereinbart wurden, vorgegangen (siehe hierzu auch unsere Leistungsvereinbarung). Hierbei entscheiden die pädagogischen Fachkräfte von Sprungtuch gGmbH nach einer internen, standardisierten Gefährdungsprüfung Kindeswohl unter Einbeziehung einer Kinderschutzfachkraft, welche Informationen im Rahmen des Prüfungsergebnisses an das Jugendamt weitergegeben werden (müssen).

Umsetzung des Hilfeprozesses/ Qualitätsstandards

Sprungtuch gGmbH arbeitet aus Gründen der Kontinuität des Hilfeprozesses und der Qualitätssicherung in allen Hilfen mit dem Backup-Prinzip. D.h. jede ambulante Hilfe wird grundsätzlich von 2 pädagogischen Fachkräften begleitet, wobei eine fallführende Fachkraft den Hilfeprozess koordiniert und umsetzt und der Backup in Beratungs- und Krisensituationen zur Verfügung steht. In Urlaubs- und Krankheitssituationen sowie für die kollegiale Beratung und die Gefährdungsprüfung Kindeswohl steht der Backup ebenfalls zur Verfügung.

Arbeitsgrundlage/ Arbeitsauftrag jeder ambulanten Hilfe ist der Hilfeplan, der gemeinsam mit der hilfesuchenden Person/ dem hilfesuchenden Familiensystem, dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes und den pädagogischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH im Startgespräch formuliert wird.

Ambulante Hilfen Sprungtuch gGmbH

Jugendhilfe

Der begleitete Umgang ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII in Verbindung mit § 1684 BGB und § 1685 BGB, das den Umgangsberechtigten in belasteten Situationen die Aufrechterhaltung des Kontaktes zuverlässig ermöglicht.
Der begleitete Umgang wird im Regelfall vom Familiengericht angeordnet, wenn die Beteiligten nicht in der Lage sind, Vereinbarungen untereinander zu treffen, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch Umgangsberechtigte besteht oder Umgangssuchende psychisch krank oder drogenabhängig sind. Auch im Falle eines Erstkontaktes z.B. mit einem leiblichen Elternteil kann ein begleiteter Umgang sinnvoll sein. Ein begleiteter Umgang kann außerhalb einer richterlichen Anordnung auch durch die Umgangsberechtigten beim Jugendamt beantragt werden oder zwischen Sorgeberechtigten und Umgangssuchenden selber geregelt werden.

Das Konzept für die Umgangsbegleitung wurde von Sprungtuch gGmbH für die Jugendhilfe entwickelt und wird, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2014 gemeinsam umgesetzt, evaluiert und verändert.

Eine ausführliche Konzeption zu den begleiteten Umgängen von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Das Instrument des Clearings ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 SGB VIII, das sowohl den hilfesuchenden Familien als auch dem beauftragenden Jugendamt eine detailliertere Information über den tatsächlichen Hilfebedarf des Antragstellers liefern soll. Zugleich ist es aber auch ein Instrument im Zwangskontext des § 8a SGB VIII, das den Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung prüfen soll. Das Clearing von Sprungtuch gGmbH umfasst im Regelfall eine Dauer von 2-3 Monaten und wird von zwei pädagogischen Fachkräften begleitet.

Die Vorgehensweise im Rahmen eines Clearings wurde von Sprungtuch gGmbH in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern abgestimmt und seit 2014 gemeinsam umgesetzt, überprüft und, bedarfs- und praxisorientiert, verändert.

Eine ausführliche Konzeption zu dem Clearing von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Die Einzelfallhilfe/ Erziehungsbeistand ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 in Verbindung mit § 30 und § 35 SGB VIII, das den Antragsteller, durch Beratung und Begleitung in Form einer ambulanten Hilfe, bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und Entwicklungsaufgaben, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine soziale Integration und Selbständigkeit fördern soll.

Das Konzept für die Einzelfallhilfe/ Erziehungsbeistand wurde von Sprungtuch gGmbH für die Jugendhilfe entwickelt und wird, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2002 gemeinsam umgesetzt, überprüft und, bedarfs- und praxisorientiert, verändert.

Eine ausführliche Konzeption zu der Einzelfallhilfe/ Erziehungsbeistandschaft von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Die Familienberatung/ Familientherapie ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 in Verbindung mit § 28 und § 31 SGB VIII, das den hilfesuchenden Familien durch systemische Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung von Familienkonflikten/- krisen und/ oder Erziehungsfragen helfen soll.

Die Vorgehensweise im Rahmen einer Familienberatung/ Familientherapie wurde von Sprungtuch gGmbH in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern abgestimmt und seit 2012 gemeinsam umgesetzt, überprüft und, bedarfs- und praxisorientiert, verändert.

Eine ausführliche Konzeption zu der Familienberatung/ -therapie von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Die Hilfe für junge Volljährige ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 in Verbindung mit § 41 SGB VIII, das den Antragsteller, durch Beratung und Begleitung in Form einer ambulanten Hilfe, bei der Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenständigen Lebensführung, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und des schulischen/ beruflichen Kontextes, unterstützen und fördern soll.

Das Konzept für die Hilfe für junge Volljährige wurde von Sprungtuch gGmbH für die Jugendhilfe entwickelt und wird, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2009 gemeinsam umgesetzt, überprüft und, bedarfs- und praxisorientiert, verändert.

Eine ausführliche Konzeption zu der Hilfe für junge Volljährige von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Die Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 29 SGB VIII, das den Antragsteller, durch Beratung und Begleitung in Form einer ambulanten Hilfe, bei Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen durch soziales Lernen fördern soll.

Bevor das Kind/ der Jugendliche in eine bestehende Gruppe integriert wird, wird in der Regel über Einzelkontakte mit der pädagogischen Fachkraft über einen bestimmten Zeitraum festgestellt, ob das Kind/ der Jugendliche tatsächlich in die bestehende Gruppe passt.

Die altersentsprechenden gruppenpädagogischen Konzepte für die Soziale Gruppenarbeit wurden von Sprungtuch gGmbH entwickelt und werden, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, seit 2000 gemeinsam umgesetzt, evaluiert und verändert.

Eine ausführliche Konzeption zu der Sozialen Gruppenarbeit von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Ambulante Hilfen Sprungtuch gGmbH

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Betreuungsweisung ist eine richterliche Auflage gemäß § 10 JGG und § 27 in Verbindung mit § 30 bzw. § 41 SGB VIII, bei der ein jugendlicher oder junger volljähriger Straftäter, für einen bestimmten Zeitraum, der Betreuung und Aufsicht eines Betreuungshelfers unterstellt wird.

Das Konzept für die Betreuungsweisung wurde von Sprungtuch gGmbH entwickelt und wird, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern und den Gerichten, seit 2009 gemeinsam geplant, umgesetzt, überprüft und ergebnis- und zielgruppenorientiert angepasst bzw. verändert.

Eine ausführliche Konzeption zu der Betreuungsweisung von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Die begleiteten Sozialstunden sind ein Angebot für jugendliche/ heranwachsende Straftäter, die im Rahmen eines Diversionsverfahrens gem. §§ 45, 47 JGG oder auf richterliche Weisung gem. § 10 JGG zur Ableistung von bis zu 50 Sozialstunden verurteilt worden sind.

Die Teilnehmerzahl ist bei diesem Konzept auf maximal 10 Teilnehmer begrenzt. Die regelmäßige Teilnahme an allen Veranstaltungsterminen ist für alle Teilnehmer Pflicht. Ein Regelverstoß hat eine Abmahnung bzw. den Ausschluss vom Kurs zur Folge und wird durch das Gericht/ die Staatsanwaltschaft sanktioniert.

Das Konzept der begleiteten Sozialstunden wurde gemeinsam mit dem Jugendamt Troisdorf entwickelt, besteht aus einer Nachmittagsveranstaltung am Freitag von 2 Stunden (17.00 - 19.00 Uhr) und aus zwei Wochenenden mit je 2 Arbeitstagen von je 7 Stunden (10.00 - 17.00 Uhr).

Das Konzept der begleiteten Sozialstunden wurde als Pilotprojekt von Sprungtuch gGmbH im Jahr 2022 erprobt und, in Kooperation mit den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes Troisdorf, fortlaufend überprüft und ergebnis- und zielgruppenorientiert angepasst bzw. verändert.

Eine ausführliche Konzeption zu den begleiteten Sozialstunden von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Der BTM-Kurs ist ein Angebot für jugendliche/ heranwachsende Straftäter mit Mehrfachauffälligkeiten in Verbindung mit Drogenkonsum und -handel.

Die Teilnehmerzahl ist bei diesem Konzept auf maximal 6-8 Teilnehmer begrenzt. Die regelmäßige Teilnahme an allen Veranstaltungstagen ist für alle Teilnehmer Pflicht. Ein Regelverstoß hat eine Abmahnung bzw. den Ausschluss vom BTM-Kurs zur Folge und wird durch das Gericht sanktioniert.

Der BTM-Kurs der Jugendämter Lohmar/ Siegburg besteht, in der aktuellen Version, aus zwei Kursterminen (Abendveranstaltungen/ Gruppenangebot) von je 3 Stunden (17.00 - 20.00 Uhr) und einem Kurstermin (Einzelgespräch) nach Vereinbarung (je Teilnehmer 1 Stunde). Das Training beginnt am Montagabend und endet für jeden Teilnehmer individuell nach seinem Einzeltermin. Nach dem Ende des Kurses findet eine persönliche/ telefonische Rückmeldung seitens der pädagogischen Fachkräfte von Sprungtuch gGmbH bei dem fallverantwortlichen ASD Mitarbeiter des Jugendamtes statt.

Das Konzept des BTM-Kurses wurde von Sprungtuch gGmbH entwickelt und wird, in Kooperation mit den zuständigen Mitarbeitern der Jugendämter Lohmar und Siegburg, seit 2015 geplant, umgesetzt, überprüft und ergebnis- und zielgruppenorientiert angepasst bzw. verändert.

Eine ausführliche Konzeption zu dem BTM-Kurs von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Das Sozial-Kompetenz-Training (SKT) ist ein Angebot für jugendliche/ heranwachsende Straftäter, die vom Gericht zu einem sozialen Trainingskurs verurteilt wurden.

Das Sozial-Kompetenz-Training wird gemeinsam von Mitarbeitern des örtlich zuständigen Jugendamtes und einer pädagogischen Fachkraft von Sprungtuch gGmbH durchgeführt. Die Teilnehmerzahl ist bei diesem Konzept auf maximal 10 Teilnehmer begrenzt. Die regelmäßige Teilnahme an allen Veranstaltungstagen ist für alle Teilnehmer Pflicht. Ein Regelverstoß hat eine Abmahnung bzw. den Ausschluss vom SKT zur Folge und wird durch das Gericht sanktioniert.

Das Sozial-Kompetenz-Training besteht, in der aktuellen Version, aus einer Nachmittagsveranstaltung von 3 Stunden (15.00 - 18.00 Uhr) und vier Tagesveranstaltungen von je 7 Stunden (09.00 - 16.00 Uhr), an denen ein Arbeitsprojekt von bis zu 3 Stunden/ Tag durchgeführt wird. Das Training beginnt am Freitag mit einer Nachmittagsveranstaltung und endet nach dem letzten Arbeitstag.

Das Konzept des Sozial-Kompetenz-Trainings wurde von Sprungtuch gGmbH entwickelt und wird, in Kooperation mit den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes Troisdorf sowie Bad Honnef und Königswinter, seit 2013 geplant, umgesetzt, überprüft und ergebnis- und zielgruppenorientiert angepasst bzw. verändert.

Eine ausführliche Konzeption zu dem Sozialen-Kompetenz-Training von Sprungtuch gGmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage.